CH 071 230 20 10 / LI 00423 230 20 10 info@fortasonline.com

Rückbau | Demontage

Fortas – manpower

nimmt Ihnen die anfallenden Rückbauarbeiten ab.

Rückbau

Rückbau & Demontagen

  • Sind Sie Bauleiter, Unternehmer, Wohneigentümer oder Liegenschaftenverwalter?
  • Planen sie Umbauten oder Renovationen?
  • Wollen Sie Ihre Einrichtungen demontieren und entsorgen?

Fortas – manpower nimmt Ihnen die anfallenden Rückbauarbeiten ab.

Unsere Stärken sind Ihre Vorteile

  • Wir haben schnelle Reaktionszeiten und können kurzfristig viel Personal stellen.
  • Wir bedienen Sie auch am Abend und an Wochenenden. Damit stören wir nicht
    Ihre Kundschaft (zum Beispiel im Verkaufsraum) während Ihren Geschäftszeiten
    oder behindern andere Handwerker.
    Zudem wird Ihr Umbau noch schneller und effizienter realisiert.
  • Wir sind sehr flexibel und können kurzfristig viel Personal stellen.
  • Wir entsorgen umweltgerecht und kostengünstig.
Allgemeine Bedingungen für Rückbau / Demontagen
1. Bedingungen für die Auftragserfüllung
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass vor Inangriffnahme der Arbeiten durch die Fortas AG seitens des
Auftraggebers folgende Vorbereitungen getroffen sind:

  • sämtliche Wasser- und Heizungsleitungen müssen entleert und der elektrische Strom abgestellt sein
  • ein elektrisches Bauprovisorium vor Ort muss installiert sein.
  • der Arbeitsplatz muss für Fortas AG frei zugänglich und nicht abgeschlossen sein
  • es müssen der Fortas AG genügend Parkplätze zugewiesen werden
  • notwendige Bewilligungen für das Stellen von Mulden oder dgl. holt der Auftraggeber vor
    Arbeitsbeginn auf eigene Kosten ein
  • bei Arbeiten ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten hat der Auftraggeber betroffene Dritte wie
    Nachbarn, Hausbewohner oder dgl. vorab über die Immissionen schriftlich zu informieren.

Entstehen der Fortas AG durch Nichterfüllung dieser Vorbereitungsarbeiten Mehrkosten so hat sie das Recht
diese dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

2. Asbest
Falls bei den Arbeiten Asbest oder ähnliche gefährliche Materialien zum Vorschein kommen, behält sich
Fortas AG vor, den Auftrag abzubrechen bis eine Spezialfirma diese Materialen entfernt und entsorgt hat.
Fortas AG ersucht die Bauleitung um einen Analysenbericht einer dafür zertifizierten Firma vor
Auftragsbeginn, dass bei sämtlichen durch Fortas AG auszuführenden Arbeiten keine Vorkommnisse von
Asbest oder ähnlichen gefährlichen Materialien zu erwarten sind.
3. Termine / Etappen
Abweichungen gegenüber den vertraglich geregelten Terminen müssen der Fortas AG mindestens 1 Woche
vor Inangriffnahme der Arbeiten bekannt gegeben werden. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, steht
der Fortas AG grundsätzlich zu, die dadurch entstandenen Mehrkosten zu verrechnen.
Je Ausführungsetappe muss bei Inangriffnahme der Arbeiten mindestens 1 Wohnung, 1 Position aus der
Ausschreibung oder 1 Bauteil für die Demontage oder den Rückbau vorbereitet sein. Können die Arbeiten
nicht gem. der vertraglich geregelten Anzahl Arbeitsetappen ausgeführt werden, steht der Fortas AG das
Recht zu, Etappenzuschläge zu verrechnen.
4. Anweisungen des Auftraggebers
Fortas AG richtet sich ausschliesslich nach den Anweisungen des Auftraggebers. Weisungen von
Drittpersonen werden ausdrücklich nicht Folge geleistet. Daraus können auch keine Verantwortlichkeiten
für die Fortas AG abgeleitet werden.
Der Auftraggeber darf das beim ihm tätige Rückbaupersonal weder abwerben noch für andere Arbeiten
einsetzen.
5. Beizug von Dritten
Fortas AG kann zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen nach eigener Wahl Dritte beiziehen
bzw. beauftragen. Fortas ist für deren Leistungen im üblich gesetzlichen Rahmen gegenüber dem
Auftraggeber verantwortlich.
6. Zusatzleistungen
Im Vertrag nicht beschriebene Leistungen, die durch Fortas AG ausgeführt werden müssen, werden zu den
üblichen Regiesätzen, nach Aufwand, inkl. der entsprechenden Nebenkosten wie Installations- und
Anfahrtspauschale verrechnet.
7. Leistung, Mängelbehebungen und Verantwortlichkeiten
Fortas AG verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten fachgerecht auszuführen und das dafür
erforderliche Personal einzusetzen. Sämtliche Bauteile, die zum Rückbau bestimmt sind, sollen in einem Plan
oder vor Ort klar und unmissverständlich gekennzeichnet werden. Ebenso sind sämtliche zu schützende
Elemente wie z.B. Betonuntergründe, Elektro-, Wasser-, Bodenheizungs- und Lüftungsleitungen usw. in
einem Plan oder vor Ort klar und unmissverständlich zu kennzeichnen. Für beschädigte Elemente, die nicht
im Voraus eindeutig gekennzeichnet wurden, kann Fortas AG nicht haftbar gemacht werden. Ebenso
übernimmt Fortas AG keine Verantwortung für die Statik am Rückbauobjekt und kann für daraus folgende
Schäden auch nicht haftbar gemacht werden.
Allfällig mangelhaft ausgeführte Arbeiten sind der Fortas AG bis spätestens 24 Stunden nach
Auftragsvollendung zu melden. Bei begründeten Beanstandungen kann der Besteller eine Nacharbeit
verlangen. Daraus folgende Werklohnrückbehalte oder Werklohnabzüge werden nicht akzeptiert.
8. Zahlungsfristen
Der Rechnungsbetrag ist innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Fortas AG ist berechtigt,
ab Mahnungsdatum einen Verzugszins von 5% zu verrechnen.
9. Mulden und andere Zusatzleistungen
Fortas AG bietet das Stellen und Abholen von Mulden sowie die Entsorgung des Abfalls an. Dabei
verrechnet Fortas AG für Umtriebe und Administration einen entsprechenden Aufschlag. Dies gilt auch für
andere Zusatzleitungen wie z.B. die Miete von Skyworkers, Hebebühnen usw.
10. Auftragsbestätigung / Vertrag

Mit der Unterzeichnung des Vertrages oder dem Erhalt der Auftragsbestätigung bekunden die Parteien, alle darin
erwähnten Bedingungen anzuerkennen.
St. Gallen 01.01.2016

Kontakt

CH 071 230 20 10  |  071 230 20 11 FAX
LI 00423 230 20 10
info@fortasonline.com

Geschäftszeiten

24 Stunden Erreichbarkeit (24/7)

Unsere Büros
Fortas AG

Trading + Services
Schuppisstrasse 13
CH - 9016 St. Gallen

Fortas GmbH

St. Wolfgangstrasse 11
FL - 9495 Triesen

(Zweigniederlassung Buchs SG)
Fabrikstrasse 19
CH - 9470 Buchs SG